Ziel unserer anwaltlichen Dienstleistungen ist es eine kompetente rechtliche Beratung und Vertretung der Mandanten zu gewährleisten und Ihnen hiermit die erforderliche Hilfe in einer immer komplizierter werdenden Rechtswelt zu leisten. Gerne vermitteln wir Ihnen, soweit dieses erforderlich werden sollte, auch eine/n geeignete/n spezialisierten Kollegen/in.

 

Wir bearbeiten grundsätzlich alle in einer Allgemeinanwaltskanzlei üblichen Rechtsfälle mit nachstehend stichpunktartig und beispielhaft aufgeführten Schwerpunkten.

 

Arbeitsrecht

  • Vertretung vor den Arbeitsgerichten (bundesweit)
  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Beratung/Vertretung bei Abmahnungen und Rügen
  • Beratung/Vertretung bei Kündigungen: verhaltensbedingt,
  • personenbedingt oder betriebsbedingt
  • Befristung von Arbeitsverhältnissen
  • Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
  • u.v.m.

 

Familienrecht

  • Ehescheidung
  • Vermögensauseinandersetzung und Ausgleichsansprüche
  • Unterhalt
  • Umgangs- und Sorgerecht
  • u.v.m.

 

 

 

 

 

 

 

Mietrecht

  • Gestaltung von Mietverträgen
  • Mietzahlungsrückstände
  • Kündigungs- und Räumungsstreitigkeiten
  • Mängelbeseitung/Mietminderung
  • Schönheitsreparaturen 
  • Mieterhöhungen
  • u.v.m.

 

Verkehrsrecht

  • Schadensregulierung von Verkehrsunfällen
  • Beratung/Vertretung in Bußgeldverfahren (z.B. Fahrverbot)
  • Beratung/Vertretung in Strafverfahren (z.B. Führerscheinentzug)
  • u.v.m.

Forderungsinkasso

  • Wir helfen Ihnen auch bei der Durchsetzung und der Sicherung Ihrer Forderungen und übernehmen für Sie bzw. Ihr Unternehmen sämtliche hierfür erforderlichen Tätigkeiten. Vom ersten anwaltlichen Mahnschreiben über das gerichtliche (Mahn-)Verfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung werden Ihre Angelegenheiten umfassend und effizient betreut. 

 

 

Was wird es mich kosten?

 

"Über Geld spricht man nicht" ?

 

Meiner Meinung nach doch, jedenfalls soweit es die Transparenz und die Berechnung der anwaltlichen Vergütung betrifft ! 

 

Die Höhe der entstandenen Kosten ist für die meisten Rechtssuchenden von erheblichem Interesse, wohl auch deshalb, weil sie für den Nichtjuristen nur schwer durchschaubar sind und deshalb allerlei Fehlvorstellungen bestehen. Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Anwalt und Mandant ist es meines Erachtens jedoch wichtig, dass gerade diese Frage zu Beginn geklärt wird.

 

Rechtsanwälte leben, wie andere Berufsgruppen davon, dass sie für ihre Tätigkeiten ein Honorar erhalten. Die Grundlage für die anwaltliche Vergütungsberechnung ist seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), zuvor galt bis zum 30.06.2004 die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO). Maßgeblich sind die in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegten Gebührentatbestände,

die sich nach dem Gegenstandswert oder Betragsrahmen richten und nach der Schwierigkeit sowie

dem Umfang der Sache berechnen.

 

Alternativ hierzu biete ich in geeigneten Fällen auch eine Abrechnung nach Zeitaufwand zu festen Stundensätzen an. Mit dieser individuellen Vereinbarung des Honorares ist gewährleistet, dass die Vergütung der Bedeutung, dem Schwierigkeitsgrad und dem tatsächlichen Arbeitsaufwand der jeweiligen Sache entsprechend abgerechnet werden kann. Aber auch für die Mandanten selbst ist diese Abrechnung der anwaltlichen Dienstleistung besser nachzuvollziehen. Für alle Verfahren vor Gericht müssen jedoch mindestens die gesetzlichen Gebühren des RVG berechnet werden.

 

Sprechen Sie uns an ! 

 

Gerne sind wir auch bereit, Ihnen vor Mandatserteilung die Kosten der anwaltlichen Beratung / Vertretung so genau wie möglich mitzuteilen.

 

Sie erhalten hierzu jederzeit unverbindlich eine Auskunft. Bitte rufen Sie uns dazu einfach an oder senden sie eine E-Mail an: rechtsanwalt-debus@t-online.de.

 

 

 

Rechtsanwalt Andreas Debus – Daudenstraße 1 –  D-59302 Oelde-Stromberg – Tel.: 0 25 29 / 94 98 94

oder E-Mail an:

 

rechtsanwalt-debus@t-online.de

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